In den meisten Fällen ist ein Energieberater für die Beantragung der Fördergelder unerlässlich.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Um die aktuellen Klimaziele zu erreichen fördert der Staat mit bis zu 1.700€ Zuschuss Energieberatungen nach BAFA.

Jeden Dienstag von 18:00-19:00 Uhr geben wir kostenlose und unverbindliche Energiesprechstunden!

Dort können Sie Verständnisfragen stellen, falls Sie sich unsicher sind, ob eine Energieberatung, ein Energieausweis oder eine Förderung für Sie in Frage kommt.

Eine Energieberatung hilft energetische Schwachstellen im Haus zu finden. Die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen führt dazu, dass Energiekosten reduziert werden, wodurch sie dauerhaft sparen.

Außerdem können sich der Komfort und der Wert des Gebäudes durch die Maßnahmen erhöhen.

Durch den umfassenden Beratungsbericht, den Sie in Folge einer Beratung erhalten, können Sie die langfristige Wirtschaftlichkeit ihrer Umbaumaßnahmen sicherstellen.

Insgesamt sind Energiesparmaßnahmen somit eine gute und sichere Anlage für Ihre Zukunft.

Für Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude stehen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl. Dabei können Sie immer zwischen einem reinen Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss entscheiden.

– Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank)

Ein von der Bafa geförderter Beratungsbericht geht immer mit einem Vor-Ort einher. Der Vor-Ort-Termin dient der Aufnahme der einzelnen Bauteile (Dach, Fenster, Fassade, oberste Geschossdecke, Kellerdecke), sowie der Heizungsanlage.

Sie erhalten im Vorfeld von uns ein Datenblatt in dem Sie alle relevanten Informationen (Schornsteinfeger-Protokoll, Baupläne, Baubeschreibung, Wohnfläche in qm, Heizungsanlage, Brennstoff) für unseren Termin vorbereiten können.

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie.

Im Rahmen einer Sanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen ist ein Sachverständiger der Energieeffizient Expertenliste hinzu zuziehen.

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Honorarkosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben an Zuschuss gewährt.

Leitfaden der Baubegleitung:

1. Beratung

2. Baubegleitung

3. Planung

4. Ausschreibung

5. Ausführung

6. Abnahme

7. Bewertung

Die Einbeziehung eines Energieberaters vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung.

Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus erstellen wir einen Beratungsbericht in Wert von 2.100 €, von dem Sie lediglich einen Eigenanteil von 800 € zu tragen haben.