Ramon Alexander Pfeiler
06441-5659 206
ferber@energie-berater-pfeiler.de
06441-5659 206
ferber@energie-berater-pfeiler.de
Wir erstellen Energieausweise für Ihre Immobilie anhand genauester Bedarfswerte, damit Sie einen Überblick über die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes bekommen.
Der Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs wird auch als Energiebedarfsausweis bezeichnet. Der Energiewert wird auf Basis der Gebäudedaten (Gebäudehülle, Heizungsanlage) errechnet. Das Ergebnis, die Darstellung der Primärenergiebedarfszahl, stellt sozusagen die energetische Kennzahl ihres Gebäudes dar.
Bitte beachten sie, dass sie den Energieausweis für den Verkauf oder Vermietung immer zwingend benötigen. Eine Versäumnis kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Ja, der Energieausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz bei Verkauf oder Neu-Vermietung einer Immobilie Pflicht. Ziel ist es, dass Kauf- und Mietinteressenten in Kenntnis über den energetischen Zustand des Gebäudes gesetzt werden. Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 m² sind von der Pflicht eines Energieausweises befreit.
Wenn ein Energieausweis erstellt wurde, bekommt man einen Einblick in die Energieeffiziens des Gebäudes. Der Energieausweis ist deshalb eine gute Entscheidungshilfe, wenn man den Kauf oder die Mietung einer neuen Immobilie erwägt und verschiedene Angebote vergleichen möchte.
Um zu erfahren, ob sich ein Sanierungsvorhaben für Gebäudeeigentümer lohnt, sollte man zusätzlich einen iSFP erstellen lassen. Der iSFP – individueller Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Optimierungen und Energieeinsparungen im Detail mit welchen Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.
Grundsätzlich ist die energetische Sanierung immer darauf ausgelegt, dass das Haus weniger Wärme verliert und weniger geheizt weden muss.
Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf BAFA- oder KfW-Förderungen haben? Wir helfen Ihnen aus dem komplexen Dschungel von Bedingungen heraus und können anhand folgender Daten sagen, ob eine Förderung für Ihre energetische Sanierung möglich ist.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Ja, Hauseigentümer sind verpflichtet energetisch zu sanieren, wenn das Haus in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt. Die Sanierungspflicht ist über einen Energieausweis zu prüfen und festzustellen.
Und auch Vermieter sind verpflichtet energetisch zu sanieren, wenn das Mietobjekt in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt. Dazu können Mehrfamilienhäuser, einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser zählen. Die Sanierungspflicht ist auch hier über einen Energieausweis zu prüfen und festzustellen.
Mehr Informationen zum Thema Sanierungspflicht erhalten Sie hier:
Liebe User,
aktuell können wir keine neuen Aufträge annehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute!
Ihr Energieberater-Pfeiler-Team