Alle wichtigen Informationen zur neuen Förderung für Heizungen kompakt erklärt.
Ab dem heutigen Tag gibt es ein sogenanntes neues „Heizungsgesetz“ mit neuen Anforderungen und höheren Fördersätzen. Es begünstigt alle privaten Eigentümer*innen von bereits bestehenden Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wenn Sie eine neue, klimafreundliche Heizung kaufen und einbauen lassen wollen.
Zwar ist der Start der Antragsstellung für die neue Förderung für Heizungen je nach Eigentümertyp gestaffelt, aber auch die später zugelassenen Vermieter von Wohnungen können schon jetzt mit den förderfähigen Maßnahmen beginnen, solange der Förderantrag bis spätestens zum 30.11.2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nachgeholt wird. Die Einhaltung der übrigen Zuschuss-Voraussetzungen ist natürlich weiterhin zu beachten.
Was hat sich verändert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist nicht mehr für die Heizungsförderung zuständig, da alle Verwaltungungsaufgaben an die KfW abgegeben wurde.
Neu ist auch, dass die Verträge nun mit dem Fachunternehmen schon im Vorhinein geschlossen werden müssen. Der Energieberater muss ebenfalls, wie zuvor auch schon, wieder vor der Antragsstellung konsultiert werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Abschluss der Arbeiten. Zur Überbrückung von möglichen finanziellen Engpässen sollen zinsgünstige KfW-Kredite ab 0,01% helfen.
Es sollte auch beachtet werden, dass Hauseigentümer und Vermieter ab 2024 dazu verpflichtet sein können, ein Gebäude zu sanieren, wenn die Energieeffizienzklasse F oder niedriger beträgt. Die Energieeffiziensklasse eines Gebäudes lässt sich über einen Energieausweis prüfen und bestimmen.
Neuer Fördersatz
Der maximale Fördersatz ist mit der neuen Förderung für Heizungen auf 70% gestiegen bei einer Investitionsumme von höchsten 30.000€ pro Wohneinheit.
Förderfähig sind dabei weiterhin klimafreundliche Heizungstypen. Darunter fallen:
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Effizienzbonus: 5%
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Wenn Staubemission von max. 2,5mg/m³ einhält: pauschal 2.500€
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Bedingungslose Basisförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20%
Einkommensbonus: 30%
Eine Hybridheizung ist eine Kombination einer Ölheizung oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe,Solarthermie oder erneuerbaren Energien als Brennstoff.
Die neue Hybridheizung muss nachweislich mit mindestens 65% erneuerbaren Energien (z.B. Biomethan, biogenes Flüssiggas) betrieben werden, um förderfähig zu sein. Der Nachweis muss durch einen qualifizierten Energieberater bescheinigt werden und min. 5 Jahre aufbewahrt werden.
Die Voraussetzungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Der Geltungsbereich erfasst nur Gebäude im Bestand. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die neue Heizung muss die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen.
- Die Installation der neuen Heizung muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems (durch einen hydraulischen Abgleich bzw. Anpassung der Luftströme) erfolgen.
- Die Heizung darf nicht selbst eingebaut oder gebraucht erworben sein.