Stand 19.01.2024
Seit dem 01.01.2024 sind die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäudemaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten und abrufbereit. Aber dadurch, dass die Förderung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieberatungen seit dem 01.12.2023 aufgrund der auferlegten Haushaltssperre entfallen sind, wurden automatisch weniger Förderungen für Einzel- oder Gebäudemaßnahmen angefragt.
Aus diesem Grund hatten wir im Dezember 2023 beschlossen, die Fördersumme der Energieberatungen für Sie zu übernehmen. Diese Aktion geht so lange, bis die Antragspause durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wieder aufgehoben wird.
Antragstellung zur Förderung der Energieberatung wieder möglich
Nun gibt es Neuigkeiten aus dem BMWK. Ab Februar 2024 werden die Anträge zur Energieberatungs-Förderungen vom BMWK wieder angenommen und genehmigt. Die Bewilligungspause vom Dezember 2023 ist somit beendet und die Förderprogramme können wieder gewohnt weiter geführt werden.
Anträge zur Förderung von Energieberatungs-Dienstleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude können demnach wieder gestellt werden, da auch bereits vorliegende Anträge nach Richtlinien der vorläufigen Haushaltsführung beurteilt werden. [1]
Im Einzelnen betrifft die Aufhebung der Antragspause u.a. nun folgende Dienstleistungen im Sektor Wohngebäude:
- Vor-Ort Energieberatung
- Energieberatungsberichte / iSFP
Weitere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten der BAFA und KfW für Wohngebäude im Bestand finden Sie hier.
Quellenangabe:
[1] Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): (https://www.energie-effizienz-experten.de/news/ktf-foerderprogramme-gehen-weiter)