Melanie Ferber
06441-5659 206
ferber@energie-berater-pfeiler.de
Die baubegleitende Energieberatung, auch Baubegleitung genannt, ist eine Dienstleitung, bei der Bauherren eine rechtliche, finanzielle und organisatorische Hilfestellung durch einen Experten vor, während und nach den energetischen Maßnahmen am Gebäude erhalten.
Im Vorfeld der Modernisierungsmaßnahme ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote von Fachunternehmern einzuholen, um somit Gesamtkosten und Einzelkosten zu prüfen und im Blick zu haben.
Damit die Angebote vergleichbar sind, aber auch den technischen Anforderungen der KfW-Bank entsprechen, ist es ratsam ein einheitliches Leistungsverzeichnis (Modernisierungskonzept) auszuarbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über die Angebotsauswahl zu behalten!
Die Baubegleitung unterstützt insgesamt die Optimierung Ihrer energetischen Gebäudesanierung und soll insbesondere die optimale Bauausführung in den Details sicherstellen.
Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf BAFA- oder KfW-Förderungen haben? Wir helfen Ihnen aus dem komplexen Dschungel von Bedingungen heraus und können anhand folgender Daten sagen, ob eine Förderung für Ihre energetische Sanierung möglich ist.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Es sind Förderbeträge in Höhe von 30 – 70 % der Investitionssumme möglich. (Stand 20.02.2024)
Grundsätzlich kann man sagen, dass alle energetischen Maßnahmen, die zur Verbesserung und Optimierung der Energiebilanz des Wohnobjektes beitragen, gefördert werden. Darüber hinaus kann die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschusst werden. Einzelheiten und Details werden in einem iSFP abgebildet und können in einem ersten Gespräch mit einem Energieberater genauer und individuell erläutert werden.
In dem iSFP – individuellen Sanierungsfahrplan wird die maximale Fördermittelhöhe gewerkeweise (Dach, Fassade, Fenster, Heizung) dargestellt.
Die Fördermöglichkeiten können sich aus folgenden Merkmalen zusammensetzen:
Heizung:
| Gebäudehülle
|
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Die KfW-Bank / Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Sie in unterschiedlichen Programmen in Form von zinsgünstigen Krediten für Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst.
Zum Beispiel mit dem KfW-Programm 261 für Wohngebäude.
Oder das KfW-Programm 358/359 für Einzelmaßnahmen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Um zu erfahren, ob sich ein Sanierungsvorhaben lohnt, sollte man einen iSFP erstellen lassen. Der iSFP – individueller Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Optimierungen und Energieeinsparungen mit welchen Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Darin werden Investitionskosten, Amortisation, Wirtschaftlichkeit, CO2-Entwicklung und Fördermittelberatung ausführlich dargestellt.
Grundsätzlich ist die energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster) immer darauf ausgelegt, dass das Haus weniger Wärme verliert. Langfristig werden Heizkosten und Emissionen gespart, weil weniger geheizt werden muss.
Die Optimierung oder der Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Heizung kann die Effizienz weiter erhöhen und ebenfalls den Geldbeutel schonen. Eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage macht sogar unabhängiger von marktabhängigen Strompreisen.
Ja, Hauseigentümer sind verpflichtet energetisch zu sanieren, wenn das Haus in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt. Die Sanierungspflicht ist über einen Energieausweis zu prüfen und festzustellen.
Und auch Vermieter sind verpflichtet energetisch zu sanieren, wenn das Mietobjekt in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt. Dazu können Mehrfamilienhäuser, einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser zählen. Die Sanierungspflicht ist auch hier über einen Energieausweis zu prüfen und festzustellen.
Mehr Informationen zum Thema Sanierungspflicht erhalten Sie hier: